Haftpflichtversicherung für den Motorsport und Motorsportausrüstung

Haftpflicht

Versicherungen für den Motorsport

haftpflicht­versicherung für den motorsport

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht:

Der versicherten Person (Fahrer)
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen
und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.
Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und -eigentümer untereinander.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung der Versicherung zu befriedigen. 

Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt.

Haftpflichtversicherung für den Motorsport für Sachschäden und Personenschäden sowie Vermögensschäden

Die Versicherungssummen:

7.500.000 Euro Personenschäden je Ereignis
1.300.000 Sachschaden
400.000 EUR Sachschäden an Teilnehmern untereinander
50.000 EUR Vermögensschäden

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Einfache der oben genannten Versicherungssummen je Schadenereignis.

Beiträge:

Jahresbeitrag (zzgl. Versicherungs­steuer) für Motorrad:

500,00 EUR

Jahresbeitrag (zzgl. Versicherungs­steuer) für Automobil und Kart:

600,00 EUR

Berechnung der
Haftpflicht­­versicherung

Versicherungssummen Automobil/KartMotorrad
Personenschäden je Ereignis7.500.000,– EUR7.500.000,– EUR
Sachschäden1.300.000,– EUR1.300.000,– EUR
Sachschäden an Teilnehmern
untereinander
400.000,– EUR 400.000,– EUR
Vermögensschäden 50.000,– EUR 50.000,– EUR
Jahresbeitrag zzgl. Vers. Steuer600,00 EUR 500,00 EUR